Bei einem Immobilienkauf fallen neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten an, wie zum Beispiel die Maklerprovision. Diese beträgt in Bayern in der Regel 7,14 % des Kaufpreises. Sie kennen eher eine Provision von 3,57 %? Das liegt daran: Seit 2020 gilt die gesetzliche Regelung, wonach die Provision hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden muss. Dies soll den Kauf von Immobilien für Käufer erleichtern und fairer gestalten. Der Provisionssatz ist aber nicht fest. Sie können auch 2,5 % plus 2,5 % vereinbaren – hauptsache paritätisch, gerne weniger oder mehr.
Diese gesetzliche Regelung gilt für Einfamilienhäuser, insofern auch Reihenhäuser und Doppelhaushälften oder Wohnungen. Freier gestalten lässt es sich bei Mehrfamilienhäusern und Grundstücken, nur um ein paar Beispiele zu nennen. Am besten ist, Sie besprechen diesen Punkt im Vorfeld eines Verkaufs oder Kaufs.